AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von RS-Datentechnik

1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von RS-Datentechnik erforderlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens RS-Datentechnik nicht ausdrücklich widersprochen wird. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von RS-Datentechnik bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch RS-Datentechnik. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen verzichtet werden. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich RS-Datentechnik anzuzeigen.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt unsere Leistung, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Projekttätigkeit von RS-Datentechnik oder der Warenlieferung zustande.

3. Preis

Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. RS-Datentechnik ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

4. Liefertermine

Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Kunden und von RS-Datentechnik im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses von RS-Datentechnik liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend. RS-Datentechnik ist zur Lieferung von Systemen nur verpflichtet, nachdem eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und RS-Datentechnik über die Aufstellungsbedingungen am Aufstellungsort getroffen ist. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 0,5 v.H., maximal jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernimmt RS-Datentechnik bei Lieferverzögerungen nicht. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. RS-Datentechnik ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen. Die Zahlungsfristen in Ziffer 3 gelten entsprechend.

5. Abnahme

Die geschuldeten Leistungen werden nach Leistungserbringung vom Auftraggeber unverzüglich auf grobe Fehler überprüft. Die Abnahmefrist beträgt 4 Wochen. Innerhalb dieser Frist wird der Auftraggeber entweder die uneingeschränkte Abnahme schriftlich bestätigen oder etwaige Beanstandungen schriftlich bekanntgeben. Erfolgt innerhalb der Abnahmefrist keine schriftliche Stellungnahme des Auftraggebers, so gelten die Leistungen mit Ablauf dieser Frist als abgenommen.

6. Nutzungsrechte an Software

An von RS-Datentechnik hergestellter Software, Fremdsoftware (Software, die von einem von RS-Datentechnik unabhängigen Software-Lieferanten entwickelt wurde) und der jeweils dazugehörigen Dokumentation und nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Kopie der Software auf einem einzelnen Computer und nur an einem Ort zu benutzen eingeräumt. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei RS-Datentechnik bzw. dem Software-Lieferanten). Der Kunde hat sicherzustellen, dass diese Software und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RS-Datentechnik Dritten nicht zugänglich sind. Es ist dem Kunden untersagt, die Software oder Teile davon abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren, zu entassemblieren oder auf ein anderes Betriebssystem zu portieren. Kopien der Software sowie des schriftlichen Materials dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden; die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend. Die überlassung von Quellprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Kunden auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Software, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt. Andere Regelungen bedürfen der Schriftform. RS-Datentechnik ist nicht gehindert, unter Verwendung von bei Ausführung des Auftrages gewonnenen Erkenntnissen Programme ähnlicher Aufgabenstellung für Dritte zu entwickeln, soweit von ihr etwaige Geheimhaltungsauflagen des Auftraggebers beachtet werden.

7. Vertraulichkeit

RS-Datentechnik und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

8. Eigentumsvorbehalt

RS-Datentechnik behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor.

9. Gewährleistung

RS-Datentechnik gewährleistet, dass die Software mit den von RS-Datentechnik in der zugehörigen Programmdokumentation aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluß von Fehlern in der Software nicht möglich. Die Verantwortung für die Auswahl der Software-Funktionen, die Nutzung sowie die damit erzielten Ergebnisse trägt der Kunde. RS-Datentechnik wird Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen und zwar nach Wahl von RS-Datentechnik und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der Kunde gewährt RS-Datentechnik die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist RS-Datentechnik von der Gewährleistung befreit. Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von RS-Datentechnik Produkte verändert hat oder die Benutzung des Produktes nicht dem vereinbarten Nutzungs-Umfang entspricht. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Lieferung der Produkte an den Kunden. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Nach Ablauf der Gewährleistung kann der Kunde mit RS-Datentechnik einen Wartungsvertrag abschließen.

1O. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche gegen RS-Datentechnik sowie Ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. RS-Datentechnik haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass RS-Datentechnik deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Soweit Schadenersatzansprüche gegen RS-Datentechnik, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres nach Lieferung der Produkte an den Kunden.

11. Rückgaberecht nach dem Fernhandelsgesetz

Bei Lieferungen, die dem Fernhandelsgesetz unterliegen (z.B. Internet Bestellungen), kann der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Voraussetzung ist, das die Ware unbenutzt und originalverpackt ist und Versiegelungen (z.B. bei Software / Karten) nicht geöffnet wurden. RS-Datentechnik übernimmt die Versandkosten für den günstigsten Versandweg. Lieferungen, die Dienstleistungen beinhalten (z.B. vorinstallierte Software) unterliegen nicht dem Fernhandelsgesetz und sind vom Rückgaberecht ausgenommen.

12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von RS-Datentechnik übertragen. Gegen Ansprüche von RS-Datentechnik kann er nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von RS-Datentechnik.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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